Alkoholgrenzen am Steuer

0,0 ‰ (BAK) bei Personenbeförderungsschein (PBS)
ab 0,3 ‰ (BAK) bei auffälliger Fahrweise oder Verwicklung in einen Unfall (relative Fahruntüchtigkeit) 
ab 0,5 ‰ (BAK) im Blut bzw. 0,25 mg / Liter Luft als Ordnungswidrigkeit
ab 1,1 ‰ (BAK) im Blut beginnt unwiderlegbar die Fahruntüchtigkeit
(absolute Fahruntüchtigkeit – MPU Anordnung bei Missbrauchverdacht
ab 1,6 ‰ (BAK) im Blut ist vor Neuerteilung der Fahrererlaubnis eine positive
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) beizubringen
ab 1,6 ‰ (BAK) drohen dem Radfahrer neben einer Geldstrafe der Führerscheinentzug,
3 Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Alkoholwirkung

‰ (BAK)   
  Wirkung 
0,2   Auswirkungen auf Sinneswahrnehmung beginnen bei niedrigen Alkoholmengen
> 0,2   enthemmende Wirkung mit Steigerung der Redseligkeit
0,3   Fehleinschätzung, mangelnde Selbstkritik, Schmerzempfinden lässt nach
> 0,5   deutliches Nachlassen der Reaktionfähigkeit, insbesondere auf rote Signale
> 1,0   beginnender Verlust der Bewegungskoordination, des Gleichgewichts und der Reflexe, deutliche Angetrunkenheit
1,1   Relative Fahruntüchtigkeit
> 1,1   Absolute Fahruntüchtigkeit
1,5   Plaudersucht, Selbstgespräch, Stottern, Schwanken, starke Betrunkenheit
2,0   Erbrechen, hilfloser Zustand, schwere Gleichgewichtsstörungen
2,5   Störung von Atmung und Herzkreislauf, die Motoriknerven versagen, das Bewusstsein setzt aus, Lebensgefahr
4,0   oft tödlich, absolute Alkoholvergiftung