Alkoholgrenzen am Steuer
0,0 ‰ (BAK) bei Personenbeförderungsschein (PBS) |
ab 0,3 ‰ (BAK) bei auffälliger Fahrweise oder Verwicklung in einen Unfall (relative Fahruntüchtigkeit) |
ab 0,5 ‰ (BAK) im Blut bzw. 0,25 mg / Liter Luft als Ordnungswidrigkeit |
ab 1,1 ‰ (BAK) im Blut beginnt unwiderlegbar die Fahruntüchtigkeit (absolute Fahruntüchtigkeit – MPU Anordnung bei Missbrauchverdacht |
ab 1,6 ‰ (BAK) im Blut ist vor Neuerteilung der Fahrererlaubnis eine positive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) beizubringen |
ab 1,6 ‰ (BAK) drohen dem Radfahrer neben einer Geldstrafe der Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). |
Alkoholwirkung
‰ (BAK) |
Wirkung | |
0,2 | Auswirkungen auf Sinneswahrnehmung beginnen bei niedrigen Alkoholmengen | |
> 0,2 | enthemmende Wirkung mit Steigerung der Redseligkeit | |
0,3 | Fehleinschätzung, mangelnde Selbstkritik, Schmerzempfinden lässt nach | |
> 0,5 | deutliches Nachlassen der Reaktionfähigkeit, insbesondere auf rote Signale | |
> 1,0 | beginnender Verlust der Bewegungskoordination, des Gleichgewichts und der Reflexe, deutliche Angetrunkenheit | |
1,1 | Relative Fahruntüchtigkeit | |
> 1,1 | Absolute Fahruntüchtigkeit | |
1,5 | Plaudersucht, Selbstgespräch, Stottern, Schwanken, starke Betrunkenheit | |
2,0 | Erbrechen, hilfloser Zustand, schwere Gleichgewichtsstörungen | |
2,5 | Störung von Atmung und Herzkreislauf, die Motoriknerven versagen, das Bewusstsein setzt aus, Lebensgefahr | |
4,0 | oft tödlich, absolute Alkoholvergiftung |